M. hat im Zeitraum Frühjahr 2003 bis längstens am 20. April 2004 von U. gegen ein unbekanntes Entgelt, K. und B. vermittelt erhalten und die beiden jungen Frauen alsdann in seinen Betrieben der Prostitution zugeführt. 1.2. Die soziale und wirtschaftliche Situation sowie das Alter der Frauen a) Zu Ziff. II.A.3.1 & 3.2 ÜB: Zugunsten des Angeschuldigten M. ist davon auszugehen, dass die Frauen wussten, dass sie sich in der Schweiz prostituieren werden und sie in diesem