Das Beweisverfahren hat ergeben, dass die Angeschuldigten L. und R. mittleres Kader darstellten, welches sich loyal und weitgehend unkritisch hinter das System M. gestellt und dieses System umgesetzt hat. Dabei ist klar, dass sie auf einer anderen Ebene mitgewirkt haben als M. Sie waren aber als Kader tätig mit Weisungsbefugnissen vor Ort. Die Angeschuldigten L. und R. haben deshalb derart massgeblich an diesem System mitgewirkt, dass sie als Hauptbeteiligte dastehen und wegen Mittäterschaft schuldig zu erklären sind.