Es bestanden überdies Preisvorschriften für die Liebesdienste. Weiter wurden verschiedene Verbote erlassen, so z.B. dass sie an der Bar nicht telefonieren durften, oder dass sie keine Freunde mit ins Zimmer nehmen durften. Die Verbote und Anwesenheiten wurden mit Kameras überwacht und kontrolliert, so zumindest im Falle von V., D. und Z. Auch durften die Frauen sich zum Teil in ihrer Freizeit nicht frei bewegen, so z.B. K. und B., die besonders überwacht wurden, weil sie noch minderjährig waren. Zudem wurden zur Durchsetzung der Verbote Bussen angedroht und auch ausgesprochen.