195 StGB mit weiteren Hinweisen). Beim Festhalten in der Prostitution geht es um Fälle, in welchen der Täter die Prostituierte daran hindert, diese Tätigkeit aufzugeben. Der Täter muss auf den Entschluss des Opfers, weiterzumachen, in einer Art und Weise einwirken, welche die Intensität der Nötigung nach Art. 181 StGB erreicht (TRECHSEL, a.a.O., N 10 zu Art. 195 StGB).