1.4. Festhalten in der Prostitution Gemäss Zusatzantrag des Staatsanwaltes sind die Angeschuldigten auch wegen Festhaltens in der Prostitution überwiesen worden. Bei der Begründung zum Zusatzantrag wird auf die Wegnahme von Pässen bis zur Abzahlung von so genannten Schulden verwiesen. Aufgrund der Aussagen der Angeschuldigten sowie weiterer Personen ist beweismässig davon auszugehen, dass den Prostituierten teilweise die Pässe abgenommen worden sind. Bezüglich L. ist davon auszugehen, dass er wusste, dass den Frauen teilweise die Pässe abgenommen worden sind (vgl. dazu z.B. pag. 1929, Frage 17 sowie pag. 1972, Z. 23 ff.