8 Fazit: Wie die Vorinstanz richtig erwogen hat, erscheint M. als klarer Chef in allen drei Betrieben. Aber auch die drei anderen Angeschuldigten (L., R. und S.) hatten in diesen arbeitsteilig organisierten Betrieben ihre klar umschriebenen Aufgaben und Funktionen. L. war der längste Vertraute von M. und aufgrund der befragten Personen auch der Stellvertreter von M. R. war ebenfalls nicht bloss als Security tätig, sondern verrichtete auch andere Aufgaben, wie z.B. Chauffeurdienste, Erstellung von Tagesabrechnungen.