Zudem wird ersichtlich, dass sich L. darum kümmerte, ob die Frauen ihre Schulden bezahlten. M. sagte dann auch zu L., er (L.) solle S. einen Zettel machen, so dass es offensichtlich Aufgabe von L. war S. anzuweisen, einen Zettel zu machen. Ebenfalls zeigt die Telefonkontrolle auf, dass auch R. Eigeninitiative ergriff und z.B. Vorschläge einbrachte, gewisse Entscheidungen selbständig traf, auch wenn er nachträglich M. darüber informierte. Die Telefongespräche zeigen somit deutlich, dass die vier Angeschuldigten sich untereinander informierten und alle gewisse Entscheidungen selber trafen, auch wenn sie M. jeweils darüber informierten.