Aus den Aussagen der befragten Personen ergibt sich bezüglich der Rolle von R. folgendes: Der Angeschuldigte R. selbst erklärte stets, er sei bloss Security im B. gewesen und habe keinerlei Entscheidungskompetenzen gehabt (z.B. pag. 4777, Z. 28 f.). M. sagte demgegenüber aus, dass R. gewisse Entscheidungskompetenzen in Bezug auf Lokalschliessung, Getränke, gehabt habe (pag. 4693, Z. 5 ff.). S. erklärte, R.'s Aufgabenbereich habe sich aufs B. beschränkt. Er sei dort für die Sicherheit und später zusätzlich für den Geschäftsablauf zuständig gewesen, wie die Erstellung der Tages- und Monatsabrechnung (pag. 4699, Z. 2 ff.).