Aus den Aussagen der befragten Personen ergibt sich bezüglich der Rolle von L. folgendes: Der Angeschuldigte L. selbst beteuerte stets, er sei lediglich Befehlsempfänger von M. gewesen (vgl. z.B. pag. 1958, Z. 5 ff.). Dagegen wurde er von verschiedenen Personen als Stellvertreter von M., derjenige, der das sagen hatte, wenn M. nicht da war, die Nr. 2 hinter M. bezeichnet, so von Ro. (pag. 2400, Z. 29), St. (pag. 2433, Z. 61 ff.), K. (pag. 2725), B. (pag. 2788), P. (pag. 4737, Z. 12 ff., insbes. Z. 17 f.) und indirekt vom Ehepaar Z. (pag. 2556 ff. und pag. 2563). Weiter wird er auch von M. als sein Stellvertreter bezeichnet