Zu diesem Zweck wurden die im B. tätigen Prostituierten gemeinsam wieder ins Hotel G. geführt. Vorher hatten die Frauen abzurechnen, d.h. die Hotelzimmer zu bezahlen, wobei Gutschriften aus dem Getränkekonsum in Abzug gebracht wurden. Hielten sich die Frauen nicht an die erwähnten Vorschriften, wurden ihnen durch die Angeschuldigten Bussen angedroht und mindestens von M. auch abgenommen. Die Mitangeschuldigten L. und R. bestreiten, selber Bussen ausgefällt zu haben. L. räumte aber ein, Bussen angedroht zu haben. R. machte geltend, er sei von M. aufgefordert worden, Bussen auszufällen, habe dies aber nie gemacht.