6 So mussten die Frauen z.B. im B. von den Angeschuldigten L. oder R. den Schlüssel holen, wenn sie sich mit einem Freier in die dafür vorgesehenen separaten Räumlichkeiten zurückziehen wollten. Eine gewisse Überwachung erfolgte auch durch Überwachungskameras, welche im S. und im B. installiert waren. Nach der Arbeit hatten sich die Frauen in der Regel in ihre Hotelzimmer zurück zu ziehen, d.h. es wurde darauf geachtet, dass sich die Frauen nicht privat mit Freiern trafen. Zu diesem Zweck wurden die im B. tätigen Prostituierten gemeinsam wieder ins Hotel G. geführt.