Die Frauen wurden angehalten, sich während den Präsenzzeiten um die Freier zu kümmern. Für die Leistungen der Prostituierten hatte M. Mindestpreise festgesetzt, die nicht unterschritten werden sollten. Dabei war es den Frauen aber grundsätzlich freigestellt, welche Art von Leistungen sie erbringen wollten. Es war M., der bestimmte, in welchen Lokalen die Frauen zu arbeiten hatten. Gelegentlich wurden Prostituierte auch an andere Betriebe ausgeliehen. Während den Präsenzzeiten war es den Frauen verboten, mit ihren Handys zu telefonieren oder sich mit Spielautomaten zu beschäftigen, jedenfalls wenn sich Gäste im Lokal aufhielten.