Ill. ZUM VORWURF DER FÖRDERUNG DER PROSTITUTION 1. Sachverhalt und Beweiswürdigung 1.1. Zum System M. und zur Überwachung und Bestimmung der Umstände der Prostitution Auch wenn nicht mehr bestritten wird, dass dieser Tatbestand grundsätzlich erfüllt ist, muss - im Hinblick auf die rechtlichen Schlussfolgerungen bei den Mitbeteiligten und die Strafzumessung - kurz skizziert werden, wie M. die Prostitution gefördert hat bzw. wie er seine Kontaktbars oder Bordelle geführt hat: