Unter psychischer Beihilfe fällt unter anderem, die Beseitigung letzter Hemmungen oder die Herbeiführung einer Situation in der sich das Kind zur Vornahme der Handlung entschliesst. In dem die Angeschuldigten K. ins B. transportierten bzw. transportieren liessen, ihr den Schlüssel für die Räumlichkeiten aushändigten im Wissen darum, dass sie sich in diesen Räumlichkeiten prostituieren wird, haben sie erheblich auf die Wil- 4 lensbildung von K. Einfluss genommen. Nach Lehre und Praxis stellen solche Handlungen durchaus ein Verleiten zu sexuellen Handlungen dar.