Die Angeschuldigten haben mit Wissen und Willen K. unter falscher Angabe des Geburtsjahres im Hotel eingetragen bzw. eintragen lassen, gegen Abend mit dem Firmenbus ins B. gefahren und dort in die konkreten Betriebsabläufe eingeführt, d.h. ihr unter anderem den Schlüssel für die oberen Räumlichkeiten ausgehändigt. Dabei war allen Angeschuldigten bewusst, dass der einzige Sinn ihres dortigen Aufenthaltes darin bestand, mit den Freieren in die zur Verfügung gestellten Zimmer zu gehen, um dort gegen Entgelt sexuelle Handlungen zu erbringen, was sie in der Folge dann auch tat.