Aus all diesen Gründen kann es für die Kammer keine Zweifel daran geben, dass auch die Angeschuldigten R. und L. das wahre Alter von K. gekannt haben, als diese sich im September 2003 erstmals im B. prostituierte. Die Angeschuldigten haben mit Wissen und Willen K. unter falscher Angabe des Geburtsjahres im Hotel eingetragen bzw. eintragen lassen, gegen Abend mit dem Firmenbus ins B. gefahren und dort in die konkreten Betriebsabläufe eingeführt, d.h. ihr unter anderem den Schlüssel für die oberen Räumlichkeiten ausgehändigt.