Bezüglich der Angeschuldigten L. und R.: die Schuldsprüche wegen sexuellen Handlungen mit Kind und Förderung der Prostitution, wobei bei diesem Delikt nur noch die Frage der Mittäterschaft oder Gehilfenschaft streitig war. Weiter war in beiden Fällen auch der Sanktionen- und Kostenpunkt, bezüglich R. zusätzlich auch noch die Einziehungsfrage zu prüfen. Der Kostenpunkt und die Einziehungsfragen werden nachgehend nicht abgedruckt. Auszug aus den Erwägungen: I. FORMELLES 2 II. ZUM VORWURF DER SEXUELLEN HANDLUNGEN MIT KIND 1. Sachverhalt und Beweiswürdigung