ebenfalls gewisse Rechte im Umgang mit diesen Informationen. Diese Rechte umfassen insbesondere den Anspruch auf eine sachgerechte Interpretation der Daten, die für die Schadenregulierung benötigt werden. Reicht dazu der Sachverstand des Schadensachbearbeiters nicht aus, dürfen diese medizinischen Daten einem versicherungsinternen medizinischen Dienst zur Beurteilung überlassen werden.