10 (Prämienzahler) – auch faktisch verpflichtet ist, die Forderung des Geschädigten einer umfassenden und gründlichen Prüfung zu unterziehen, um die Berechtigung der Ansprüche und den Umfang der geschuldeten Leistungserbringung zu eruieren. Zu Recht führte der Verteidiger der Angeschuldigten M. und Sch.