Im vorliegenden Fall geht es unbestrittenermassen um eine sehr hohe Schadenssumme. Laut Anzeige wurde bei der Y. mit Eingabe vom 1. April 2003 eine Forderung von rund Fr. 620'000.-- geltend gemacht (pag. 3). In der erstinstanzlichen Hauptverhandlung gab der Angeschuldigte Sch. an, dass sich der Gesamtschaden inkl. Regress auf ca. 2,5 Millionen Franken belaufe (pag. 345). Sodann ist festzuhalten, dass die Versicherung selbstverständlich berechtigt und – im Interesse der Versichertengemeinschaft