Strafanzeige gegen die drei Angeschuldigten sowie gegen "Unbekannt" wegen Verletzung des Datenschutzgesetzes, des ärztlichen Berufsgeheimnisses und der unbefugten Datenbeschaffung. 2 III. Rechtliches 1. Widerhandlungen gegen das eidgenössische Datenschutzgesetz a) Den Angeschuldigten M. und Sch. wird vorgeworfen, durch das Einholen des Aktengutachtens beim Angeschuldigten S. ohne Einwilligung der Privatklägerin gegen Art. 35 Abs. 1 DSG verstossen zu haben. Der Angeschuldigte S. soll durch Erstellen des Gutachtens gegen das DSG verstossen haben.