Das Gutachten wurde in Auftrag gegeben, weil bei der Bearbeitung des Personenschadens von Frau T. die Genese von Mikroläsionen kontrovers diskutiert wurde und weil die Y. diesbezüglich erhebliche Zweifel an der Unfallkausalität hatte. Im Zentrum des Interesses stand deshalb für die Y. die Frage, ob die Mikroläsionen gemäss Magnetresonanztomographie (MRI von „Magnetic Resonance Imaging“) mit überwiegender Wahrscheinlichkeit von der Heckauffahrkollision vom 23. November 1995 herrühren. Die SUVA hatte ihre Rente aufgrund dieser Läsionen gesprochen. Um die offenen Fragen zu beantworten, gelangte man an einen Neuroradiologen.