In die Schadensregulierung involviert sind im Weiteren die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA) als obligatorischer Unfallversicherer und die Invalidenversicherung (IV). Zuständiger Sachbearbeiter bei der Y. ist der Angeschuldigte M.. Der Angeschuldigte Dr. iur. Sch. ist Personenschadensleiter der Y.. Am 15. November 2004 gaben die Herren M. und Sch. bei Dr. med. S. die Erstellung eines Aktengutachtens in Auftrag. Das Gutachten wurde in Auftrag gegeben, weil bei der Bearbeitung des Personenschadens von Frau T. die Genese von Mikroläsionen kontrovers diskutiert wurde und weil die Y. diesbezüglich erhebliche Zweifel an der Unfallkausalität hatte.