Bei der Bemessung der Höhe des Tagessatzes wird abgestellt auf die Angaben des Erhebungsformulars der wirtschaftlichen Verhältnisse vom 16.01.2007 (p. 2772 f.): Vom Monatseinkommen werden die regelmässigen Unterstützungsbeiträge sowie eine Pauschale von 30% in Abzug gebracht. Korrigierend berücksichtigt wird zudem, nach Abzug eines Freibetrages von Fr. 200'000.--, ein Kapitalertrag von jährlich 2,5% des angegebenen Vermögens. Dies führt schliesslich zu einem errechneten Tagessatz von Fr. 250.--.