G. ist als Treuhänder offenkundig der in Finanzgeschäften Erfahrenste der vier Angeschuldigten; er ist dementsprechend vorsichtig vorgegangen – wenn auch auf Kosten seines guten Kollegen C., den er aber immerhin nachträglich in finanzieller Hinsicht weitgehend schadlos gehalten hat. Die hervorragende Stellung G.s unter