Der objektive wie auch der subjektive Tatbestand von Art. 305bis Ziff. 1 StGB ist im Falle sämtlicher vier Angeschuldigten erfüllt; sie sind somit (auch) der Geldwäscherei schuldig zu sprechen. VI. STRAFZUMESSUNG A. Intertemporales Recht – Grundsatz der lex mitior Die Strafdrohungen des revidierten, seit Anfang 2007 in Kraft stehenden Strafgesetzbuches sind auf die Verbrechen und Vergehen, die zu Zeiten des „alten“ Rechts verübt worden waren, grundsätzlich nicht anwendbar, es sei denn, das neue Recht sei für den jeweiligen Täter das mildere (Grundsatz der „lex mitior“, Art. 2 Abs. 2 StGB).