Beinahe zynisch mutet im Übrigen G.s Behauptung an, er habe durch sein Verhalten gerade die Möglichkeit geschaffen, einerseits das Geld sicherzustellen und andererseits den präsentierenden Checkinhaber zu identifizieren; immerhin hatte diese „Identifikation“ für C. eine Verhaftung und ein Strafverfahren in Deutschland zur Folge – und dies nachdem der Automechaniker nach Instruktionen seines guten Kollegen, Treuhänder G. gehandelt hatte.