Nach dem geplanten Barbezug, der für sich bereits die Papierspur unterbrochen hätte, wäre das Geld in der Stafette von Hand zu Hand zurückgereicht worden; dies hätte zusätzliche persönliche Distanz geschaffen. Das Entgegennehmen und das unverzügliche Weitergeben des Checks war unter den gegebenen Umständen geeignet – und im Ergebnis offenbar auch Erfolg bringend – die Ermittlung der Identität der an der Vortat beteiligten Hintermänner zu vereiteln. Mit anderen Worten war das Verhalten der Angeschuldigten tatbestandsmässig.