Es ist in diesem Punkt den Ausführungen des a.o. Generalprokurators zu folgen (S. 11 = p. 2766): Tatsächlich ist die anonyme Einlösung eines Verrechnungschecks grundsätzlich nicht möglich. Zwischen die unbekannten Drahtzieher und den Einlöser C. wurde jedoch eine ganze Reihe von Strohmännern geschoben, die in der Regel nur den Vorder- und den Nachmann kannten. D. kannte gar keinen der Nachmänner persönlich und er organisierte die Übergabe an W. so, dass er ihm nicht begegnen musste. Nach dem geplanten Barbezug, der für sich bereits die Papierspur unterbrochen hätte, wäre das Geld in der Stafette von Hand zu Hand zurückgereicht worden;