Weil der Check kein Akzept kennt, bleibt er bis zum Augenblick der Präsentation zur Einlösung, d.h. während des ganzen Umlaufs mit der Ungewissheit behaftet, ob der Bezogene wirklich zahlen wird. Zulässig und in der Praxis häufig sind jedoch individuelle Erklärungen der bezogenen Bank betreffend ihre Zahlungsbereitschaft, wenn sie von einem Checkinhaber angefragt werden. Diese Auskünfte können sehr unterschiedlich ausfallen, sprich: von der Auskunft, der Check könne eingereicht werden bis zur verbindlichen Zusage gehen, der Check werde honoriert.