Zur Rückverfolgung des Gangs des Geldes ist diese Spur allerdings nur bedingt tauglich. Immerhin birgt der Verrechnungscheck für denjenigen, der ihn widerrechtlich einlöst, ein erhöhtes Risiko, weil er nicht darum herum kommt, sich bzw. seine Person bis zu einen gewissen Grad zu exponieren.