Auch der Verrechnungscheck schliesst allerdings nicht aus, dass der Checkeinlöser durch den umgehenden Abzug des seinem (unter Umständen einzig zu diesem Zweck eröffneten) Kontos gutgeschriebenen Checkbetrages praktisch mit der Checkeinlösung (auch) bar über diesen Betrag verfügen kann. Gegenüber dem nicht gekreuzten Check bewirkt der Verrechnungscheck, dass bankintern die Einlösung zwar nicht einzig aus der Belastung des Ausstellerkontos hervorgeht, sondern in der Gutschrift auf einem andern Konto noch eine zweite Spur zurücklässt. Zur Rückverfolgung des Gangs des Geldes ist diese Spur allerdings nur bedingt tauglich.