Weil ein abhanden gekommener Check durch einen Dritten, dem nach den beabsichtigten wirtschaftlichen Vorgängen durch den Check kein Wert hätte zufliessen sollen, eingelöst werden kann, ist der Verrechnungscheck geschaffen worden. Er darf durch die bezogene Bank nur gegenüber einer anderen Bank oder gegenüber einer Person, zu der eine Rechtsbeziehung besteht (Kunde), honoriert und nicht bar ausbezahlt werden. Diese Sicherungsmöglichkeit ist auch bei einem Inhabercheck Seite 7  22 möglich, entsprechend kann auch ein zur Verrechnung ausgestellter Check mit Blankoindossament zirkulieren.