Falls der Einschreibebrief das dortige Briefzentrum überhaupt verlassen hat, befand er sich auf der Fahrt allerdings, wie der a.o Seite 5  22 Generalprokurator richtig ausführt, in einem Postsack oder einem anderen Behältnis, welches sich seinerseits in einem geschlossenen Lastwagen befand. Ein Abhandenkommen der Einschreibesendung ist daher nur vor Beginn der Fahrt oder nach der Ankunft im Briefzentrum Würzburg, nicht jedoch während der Fahrt denkbar. Mit anderen Worten ist davon auszugehen, dass die Sendung entweder im Briefzentrum Frankfurt oder im Briefzentrum Würzburg abhanden gekommen ist.