Das Kreisgericht ging davon aus, dass alle vier Angeschuldigten den Check übernahmen und weitergaben, obschon die gesamten Umständen darauf hindeuteten, dass der Check auf deliktischem Weg erlangt worden war. IV. BEWEISWÜRDIGUNG A. (...) B. Behauptung fehlender Checkidentität W. und L. machen vor oberer Instanz geltend, sie hätten mit dem fraglichen Check über DM 1,74 Mio. gar nie etwas zu tun gehabt, sondern es habe sich um einen völlig anderen Check gehandelt. Dazu ist Folgendes zu sagen: Seite 4  22 1. betreffend W. (...) 2. betreffend L. (...) 3. Fazit