Seite 3  22 entsprechende Anfrage von L. war WR. bereit, den Check zum Inkasso entgegen zu nehmen. Sowohl L. als auch WR. war jeweils ein Entgelt für ihre Bemühungen versprochen worden; WR. erwartete ca. Fr. 10'000.--. Auch WR. wiederum übergab den Check kurze Zeit später dem Treuhänder und Angeschuldigten G., den er wenige Wochen zuvor im Zusammenhang mit einem Börsenhandels-Onlinesystem, das G. in den Räumlichkeiten seiner Treuhandfirma angeboten hatte, kennen gelernt hatte.