In der Folgte holte W. den Check im Restaurant Mövenpick in Sihlbrugg, wo ihn D. hatte deponieren lassen, ab und reichte ihn weiter an L.. Dieser wiederum wusste schon anlässlich der vorgängigen telefonischen Anfrage von W., dass er aufgrund seiner finanziellen Verhältnisse den Check nicht selber würde einlösen können, weshalb er ihn dazu weitergeben müsse. Dabei dachte L. an den Angeschuldigten WR., den er seit 1992 (...) kannte. Auf die