Der fragliche Check wurde kurz vor Weihnachten 1998 von unbekannten Personen an D., (...), zwecks Inkasso übergeben. Gemäss Angaben von D. handelte es sich um zwei Deutsche, die er ca. zwei Wochen vorher im Zusammenhang mit einem Reparaturauftrag kennen gelernt hatte. Anlässlich des zweiten Kontaktes ersuchten die beiden um Mithilfe bei der Einlösung des Checks, wofür sie D. gemäss seiner Darstellung Fr. 5'000.-- und ein rechtes Trinkgeld versprachen. Weil er nun seinerseits jemanden mit der Einlösung des Checks beauftragten wollte, kontaktierte D. den Angeschuldigten W., der ihm kurz vorher durch einen gemeinsamen Bekannten (...) empfohlen worden war.