Als er bei der Commerzbank in Weil vorsprach und erklärte, er möchte Geld abheben, wurde er von der inzwischen avisierten Polizei angehalten (p. 321 ff.). Der Check war am 12.01.1999 dem Konto der Firma A. belastet worden und am 15.01.1999 wurde die Belastung auf dem Konto der Firma A. rückgängig gemacht. B. Von der Vorinstanz als erwiesen erachteter Sachverhalt