Unbestrittenes ist Folgendes: Am 18.12.1998 stellte die Firma A. in X. einen Verrechnungscheck (...) über DM 1,74 Mio. zu Gunsten der Firma B. in Y aus, bezogen auf die Commerzbank Leverkusen. Dieser Check wurde am 21.12.1998 in X. der Deutschen Post zur Übermittlung an die Checknehmerin übergeben; er kam in der Folge auf dem postalischen Weg abhanden (p. 368).