Gleichzeitig stellte der Untersuchungsrichter ein Gesuch um Genehmigung der angeordneten Überwachungsmassnahmen, dies unter Beilage u.a. seines Beschlusses vom 03.07.2002 (p. 15), mit dem er die Voruntersuchung gegen U. und unbekannte Täterschaft wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz einleitete. Das Gesuch des Untersuchungsrichters führte seinerseits im Betreff das „Strafverfahren D 34/02 gegen U. und unbekannte Täterschaft ...“ auf (p. 555 resp. NA p. H 321).