 Vorab ist zu rekapitulieren, dass über die Person des Übersetzers immerhin Folgendes aktenkundig ist: Es handelt sich bei ihm um einen nigerianischen Staatsangehörigen, welcher der Ethnie der Igbo angehört und der im Jahre 2002 als Informatikstudent in Deutschland lebte. Der Kantonspolizei Bern vermittelt wurde der Mann durch das Dolmetscher- und Übersetzungsbüro für afrikanische Sprachen von Frau A.. Gemäss der Zeugenaussage des polizeilichen Sachbearbeiters S. spricht der Mann perfekt Hochdeutsch und Englisch.