c. Die Kammer hat Kenntnis über die Identität des Übersetzers, der im Rahmen der Aktion „Forebusch“ sämtliche abgehörten Telefongespräche ins Deutsche übersetzte. Sie beschloss jedoch am 28.12.2006 den Parteien die detaillierten Personalien des Übersetzers nicht bekannt zu geben (p. 6925 ff.), was von der Verteidigung gerügt wird, da so angeblich nicht geklärt werden könne, ob der Übersetzer über die notwendigen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen verfüge.