b. Zur Frage der praktischen Vorgehensweise äussert sich die Kantonspolizei in ihrem Bericht wie folgt (p. 6895, Ziff. 7): „Der Dolmetscher hat die afrikanischen Gespräche direkt ins Schriftdeutsch übersetzt. Diese wurden sogleich durch einen Mitarbeiter der Kantonspolizei Bern protokolliert.“ Die in den Gesprächsprotokollen in Klammern ersichtlichen Bemerkungen resp. Interpretationen seien durch die protokollierenden Polizisten, gestützt auf die Angaben des Übersetzers niedergeschrieben worden. Bei der Sachbearbeitung hätten sich nie Zweifel über die Richtigkeit der Übersetzungen ergeben (p. 6895, Ziff. 9).