c. Nachdem die Verteidiger die Einwände mangelnder Nachvollziehbarkeit des Zustandekommens der Protokolle der Telefonkontrolle in ihren schriftlichen Parteivorträgen je vom 25.09.2006 (p. 6695 ff. resp. 6749 ff.) zum ersten Mal vorgebracht hatten, beschloss die Kammer am 29.09.2006 den Vorbringen Rechnung zu tragen und brach die Parteiverhandlung zu Gunsten der Einholung eines zusätzlichen Berichts bei der Kantonspolizei ab. Der genannte Bericht wurde von der Polizei am 07.11.2006 (p. 6893 ff.) erstellt und am 04.12.2006 (p. 6921) ergänzt. 2. Zur Frage der Produktion der Protokolle generell