Redaktionelle Vorbemerkungen Im Zusammenhang mit den oberinstanzlich zu überprüfenden Schuldsprüchen wegen qualifizierten Widerhandlungen gegen das BetmG und Geldwäscherei wurde die Frage nach der Verwertbarkeit der aufgezeichneten Telefongespräche aufgeworfen. Im Nachfolgenden werden ausschliesslich die Ausführungen zu diesem Themenkreis wiedergegeben. Auszug aus den Erwägungen: (...) III. VERWERTBARKEIT DER ERGEBNISSE DER TELEFONKONTROLLE A. Vorwurf formell mangelhafter Erstellung der Protokolle 1. Einleitung