7 Das Gericht entscheidet: 1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen und Ziffer 1 des Entscheides der Kindesund Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Mittelland Süd vom 28. Februar 2024 wird teilweise aufgehoben. A.______ wird bis längstens 27. März 2024 zur psychiatrischen Begutachtung in das Psychiatriezentrum Münsingen eingewiesen. Soweit weitergehend wird die Beschwerde abgewiesen. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen. 4. Zu eröffnen: - dem Beschwerdeführer - der Vorinstanz (vorab per Fax)