Wie sich aus der ärztlichen Stellungnahme ergibt, ist aktuell auch nicht mit einer stationären Behandlung in der Klinik zu rechnen. Ausserdem ist nicht auszuschliessen, dass der Beschwerdeführer zumindest so lange in seine Wohnung zurückkehren kann, bis die KESB auf Grundlage des spätestens am 4. April 2024 vorliegenden Gutachtens des PZM über weitere Erwachsenenschutzmassnahmen entscheidet.