Aus der ärztlichen Stellungnahme ergibt sich nicht, dass besondere medizinische Abklärungen oder eine längere Beobachtungsdauer nötig wären. Der Beschwerdeführer ist seit knapp einem Monat in der Klinik und es verbleiben weitere zwei Wochen für die Begutachtung. Die notwendigen Abklärungen zur Erstellung dieses Gutachtens können bis am 27. März 2024 gemacht werden. Wie sich aus der ärztlichen Stellungnahme ergibt, ist aktuell auch nicht mit einer stationären Behandlung in der Klinik zu rechnen.