Das Beschleunigungsgebot ist besonders zu beachten, weshalb der Gutachter die erforderlichen Arbeiten rasch an die Hand zu nehmen hat. Gibt eine laufende fürsorgerische Unterbringung Anlass zur Einweisung zur Begutachtung, sind diese beiden Massnahmen demnach zeitlich möglichst zu koordinieren. Die Begutachtung ist in einem solchen Fall in aller Regel während der Dauer der (maximalen) ärztlichen fürsorgerischen Unterbringung durchzuführen.